Vertragsrecht, Zivilrecht, Forderungsinkasso
Wir haben als Anwälte und Unternehmer große, langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der vertragsrechtlichen Beratung. Die verschiedensten Themen und Regelungsbereiche des Zivilrechts eingeschlossen, sind wir in der maßgeschneiderten Beratung von größeren und kleineren mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben, Freiberuflern, von Industrie- und Handelsunternehmen, Startup-Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Spitzensportlern aus dem Profi- und Amateurbereich, Künstlern und auch Privatpersonen, Ihre idealen Ansprechpartner und Rechtsanwälte für Ihren individuellen Fall im Vertragsrecht.
Wir haben bereits an vielfältigen namhaften Vertragsprojekten beratend, unterstützend, rechtsgestaltend und natürlich auch bei der entsprechenden Interessenswahrnehmung vor Gericht mitgewirkt. Dies schließt die Beratung von internaional tätigen Konzernen, auch im Rahmen internationaler Prestigeobjekte ein, wie zB. bei der Errichtung des Pavillons eines der Hauptsponsoren bei den Olympischen Spielen von Athen 2004, ebenso wie die Beratung von Spitzensportlern und zB. des Weltmarktführers für die Herstellung von Extruder-Maschinen.
Verhandlungsunterstützung leisten wir – je nach Wunsch und Situationsanalyse - entweder aktiv durch Teilnahme an Gesprächen oder Verhandlungen selbst oder auch in Form von Back-up-Unterstützung.
Herr Rechtsanwalt Höss war lange Jahre selbst Geschäftsführer und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, so dass ihm auch die dabei gewonnene praktische Erfahrung in seiner Beratungstätigkeit zugute kommt.
Als Hauptgebiete der vertragsrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei sollen besonders herausgestellt werden:
Die Vertragsprüfung, die Vertragsgestaltung und -auslegung im Zusammenhang mit Werk- (VOB), Kauf-, Dienst-, Geschäftsbesorgungs-, Darlehens-, Leasing-, Franchise- und Sportverträgen, wie auch den sogen. gemischttypischen Verträgen. Gerade im Wirtschaftsverkehr von Unternehmen spielen hier sogen. Kooperationsverträge und Rahmenverträge, wie auch der Letter of Intent ("LoI"), das Memorandum of Understanding („MoU“) und der Vorvertrag eine große Rolle. Ein besonderes Augenmerk gilt bei den Sportverträgen der rechtlichen Gestaltung des Sponsoring in Sponsoringverträgen, bei Ausstatterverträgen, den Nutzungs- und Lizenzverträgen und Merchandising-Verträgen.
Ferner Urhebervertragsrecht, Architektenverträge, Kundenschutzvereinbarungen, Vertragshändlerverträge, Kommissionsagenturverträge, Belieferungsverträge, Know-how-Überlassungsverträge, Exklusivlieferverträge sowie das allgemeine Leistungsstörungsrecht. Vertragsrecht bedeutet hier allerdings auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen, bis zum Forderungseinzug (Inkasso).
Herrn Rechtsanwalt Höss verfügt über langjährige praktische Erfahrungen in Zusammenhang mit der Erstellung und der Überprüfung von sogen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zB.: Liefer-, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, etc.). Auch die vertragliche Gestaltung im Rahmen des EDV-Rechts, sowie von Vergütungsvereinbarungen und im Transportrecht wird durch uns ausgeführt.
In unserer Kanzlei werden darüber hinaus Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften ebenso wie GmbH- Gesellschaftsverträge überprüft und erstellt. Im Zusammenhang mit der vertragsrechtlichen Tätigkeit des Anwalts bedarf es des besonderen Hinweises auf die Ausbildung in Verhandlungsführung unter anderem nach der sogenannten Harvard-Methode sowie der Kenntnis fernöstlicher Verhandlungs-Strategeme und der langjährigen Tätigkeit und Ausbildung von Herrn Rechtsanwalt Markus Höss in der (Wirtschafts-)-Mediation.
Verhandlungsunterstützung wird – je nach Wunsch und Situationsanalyse - sowohl aktiv durch Teilnahme an den Gesprächen selbst und/oder auch durch Back-up-Unterstützung geleistet.